Bankgebühren-Skandal: AGB unwirksam

Bankgebühren-Skandal: AGB unwirksam

Nicht nur in der Liebe ist Schweigen keine Zustimmung, sondern auch bei dir und deiner Bank. Das hat der Bundesgerichtshof am 27. April 2021 entschieden (Aktenzeichen: XI ZR 26/20), indem er Gebührenerhöhungen oder neu eingeführte Gebühren der Banken und Sparkassen für unwirksam erklärt hat, falls der Kunde nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Von dem Urteil betroffen sind insbesondere Kontoführungsgebühren, aber auch andere Gebühren wie beispielsweise Überweisungsgebühren, Gebühren für deine Girocard oder Kreditkarte oder fürs Geldabheben am Automaten.

Hintergrund: Bisher haben bundesweit Banken und Sparkassen ihren Kunden einseitig schriftlich mitgeteilt, dass sie neue Gebühren einführen oder bestehende Gebühren erhöhen werden, ohne dass der Kunde, wie sonst bei Verträgen üblich, zustimmen muss. Dieser Selbstbedienermentalität hat der Bundesgerichtshof jetzt ein Ende bereitet. Nach Ansicht von Rechtsexperten kann fast jeder Kontoinhaber zu viel gezahlte Gebühren von seiner Bank bzw. Sparkasse zurückverlangen.

Erfolgshonorar: Für die Verfolgung deiner Ansprüche musst du nicht „aktiv“ etwas bezahlen, sondern nur im Erfolgsfall etwas abgeben. In diesem konkreten Fall bedeutet das: Für unsere Leistungen und die Übernahme des gesamten Kostenrisikos – auch für Rechtsanwälte und Gericht – erhalten wir 22,5% von dem Betrag, den dir deine Bank erstattet – 77,5% bekommst du. Rechtsschutzversicherte erhalten bei entsprechender Deckung den vollständigen Betrag (100%).

Beispiel: Wir können bei deiner Bank eine Zahlung in Höhe von 430,00 € für dich durchsetzen. Dann bekommst du 333,25€ (77,5%) und wir 96,75€ (22,5%). Für den Fall, dass dir gegenüber deiner Bank keine Rückzahlung zusteht oder eine Klage vor Gericht scheitert, entstehen dir keinerlei Kosten. Die Kosten für Rechtsanwälte und Gericht übernehmen in jedem Fall wir.

Vorsicht: Solltest du Post von deiner Bank oder Sparkasse erhalten, unterschreibe zunächst nichts, sondern warte unsere Rückmeldung ab.

Prüfe jetzt – kostenlos & unverbindlich – deine möglichen Rückzahlungsansprüche.

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