Bauspar-Gebühren-Skandal | Jahresgebühren zurückfordern

Bauspar-Gebühren-Skandal | Jahresgebühren zurückfordern

Und wieder hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 551/21) eine Gebühr der Banken und Sparkassen wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Regelungen gekippt, – dieses Mal die Kontoführungsgebühr bei Bausparverträgen. Deshalb hast du einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren, die du für die Kontoführung deines Bausparvertrages bezahlt hast - sowohl für die Ansparphase als auch für die Darlehensphase -bis zu 10 Jahre rückwirkend!. Prüfe jetzt – kostenlos & unverbindlich – deine möglichen Rückzahlungsansprüche!

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