Pauschalreise Corona-Geld-zurück

Corona-Geld-zurück für Pauschalreisende

Wurdest du im Pauschalurlaub von Corona überrascht? Dann könnte dein Urlaubsgeld in diesem Jahr schon im Januar fällig werden, denn:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Januar 2023 entschieden, dass Pauschalreisende unter bestimmten Bedingungen einen Teil des Reisepreises vom Reiseveranstalter zurückfordern können, wenn sie im Urlaub von Corona-Beschränkungen überrascht worden sind.

Prüfe jetzt - kostenlos und unverbindlich - ob auch du vom aktuellen Urteil des EuGH profitieren kannst und einen Anspruch auf Rückzahlung hast.

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