Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Bist du privat krankenversichert? Dann hast du in den letzten Jahren sehr wahrscheinlich zu hohe Beiträge bezahlt, die du jetzt zurückfordern kannst.

Viele private Krankenversicherungen, wie beispielsweise die AXA und die Barmenia, haben in der Vergangenheit Beitragserhöhungen unzureichend begründet. Damit eine Beitragserhöhung wirksam ist, muss die Krankenversicherungen ihren Kunden nach § 203 Abs. 5 VVG auch die maßgeblichen Gründe für die Erhöhung mitteilen. Die alleinige Darstellung der allgemein gesetzlichen und tariflichen Grundlagen ist unzureichend. Vielmehr muss die Krankenversicherung angeben, welche der beiden Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt ist. Dies haben sowohl das OLG Köln mit Urteil vom 28. Januar 2020 (Aktenzeichen 9 U 138/19) als auch das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 16. April 2020 (Aktenzeichen 2-23 O 198/19) entschieden und die betroffenen Krankenversicherungen zur Rückzahlung verurteilt.

Aus diesem Grund sind viele Beitragserhöhungen unwirksam und Betroffene können durchschnittlich 4.300 Euro von ihrer privaten Krankenkasse zurückfordern – und darüber hinaus sogar Zinsen geltend machen!

Rechenbeispiel: Wurden deine Beiträge beispielsweise unrechtmäßig zum 1. Januar 2018 um 50 Euro erhöht, zum 1. Januar 2019 um 30 Euro und zum 1. Januar 2020 um 25 Euro, hast du einen Rückzahlungsanspruch von 4.050 bis 4.800 Euro (abhängig vom Zeitpunkt der Geltendmachung).

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